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| Frau Fuchs und Herr Meyer sind ledig und fahren das gleiche Fahrzeug. Die beiden Fahrzeuge sind mit einem Kredit finanziert. Die Kreditrate beträgt aufgrund einer Anzahlung 150,- € pro Monat. Die Kraftstoffkosten betragen durchschnittlich 175,- € pro Monat. Die Versicherungsprämie beträgt 60,- € pro Monat. Für Wartung und Reparaturen legen Frau Fuchs und Herr Meyer monatlich 40,- € zurück. Somit betragen die Vollkosten der Fahrzeuge jeweils 425,- € pro Monat. Frau Fuchs und Herr Meyer verdienen 3.000,- € brut-to pro Monat. Ihr Netto-Einkommen beträgt 1.705,- €. Der Arbeitgeber bietet beiden Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung in Höhe von 300,- € oder alternativ eine Direktzahlung in Höhe von ebenfalls 300,- € an. Herr Meyer entscheidet sich für die Gehaltserhöhung. Aufgrund der Steuer- und Abgabenbelastung bleiben davon nur 115,- € netto übrig, so daß sich sein Netto-Einkommen auf 1.820,- € erhöht. Nach Abzug der Au-tokosten verfügt Herr Fuchs über ein Real-Einkommen in Höhe von 1.395,- € pro Monat Frau Fuchs vereinbart die Direktzahlung in Höhe von 300,- €. Frau Fuchs muß jetzt nur noch 150,- € aus ihrem Netto-Einkommen bezahlen. Durch die Direktzahlung verfügt Frau Fuchs nach Abzug aller Autokosten über ein Real-Einkommen in Höhe von 1.555,- € und damit über 160,- € mehr als Herr Meyer. Durch die Direktzahlung sind die Personalnebenkosten um 50,- € pro Monat gesunken. Dieser Betrag wird für eine zusätzliche Altersversorgung („Dienst-wagenrente“) von Frau Fuchs verwendet. Somit verfügt Frau Fuchs nicht nur heute, sondern auch im Rentenalter über mehr Geld als Herr Meyer. |